Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Hotelvertragsbedingungen (im Folgenden: AGB) wurden einseitig von der Adventor Hotel Kft. (Sitz: 9740 Bükfürdő, Golf út 4., im Folgenden: Dienstleister) festgelegt, um mehrere Verträge für die Erbringung von Dienstleistungen durch das Hotel (im Folgenden: Hotel), das sich in der Mikus Gyula Promenade 8, 8360 Keszthely, befindet, oder um die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf den Dienstleister, die Personen, die Verträge mit dem Hotel zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen abschließen (im Folgenden: Gäste), sowie auf andere, dritte Personen, die gemeinsam mit den Gästen anreisen, und regelt die wesentlichen Elemente dieser Rechtsbeziehung zwischen den Parteien.

Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich nicht auf Anbieter, Händler oder Agenten, die Dienstleistungen im Rahmen einer beliebigen Rechtsbeziehung im Auftrag Dritter erbringen, oder auf solche, die in diesem Sinne tätig sind.

Der Gast akzeptiert diese AGB durch Bestellung der Dienstleistung oder Inanspruchnahme der Dienstleistung.

1.2. Diese AGB sind in den unter ihren Geltungsbereich fallenden Rechtsbeziehungen anzuwenden, wobei sie, sofern der Vertrag oder andere zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen, anzuwenden sind.

1.3. Bevor der Dienstleister die Bestimmungen dieser AGB anwendet oder im Falle ihrer Änderung, unternimmt der Dienstleister alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Personen, die unter ihren Geltungsbereich fallen, ihren Inhalt kennen und akzeptieren. Der Dienstleister verpflichtet sich, gemäß § 6:78 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die andere Partei gesondert über eine Allgemeine Geschäftsbedingung zu informieren, die wesentlich von den gesetzlichen Bestimmungen oder der üblichen Vertragspraxis abweicht.

1.4. Der Dienstleister informiert den Gast darüber, dass die aktuelle Version dieser AGB unter folgenden Adressen abgerufen werden kann: im Internet: https://sirius.adventorhotels.hu/de/allgemeine-geschaftsbedingungen; physisch: an der Rezeption des Hotels.

1.5. Diese AGB sind vom 14. Februar 2023 bis auf Widerruf oder einseitige Änderung durch den Dienstleister gültig.

2. Vertragsparteien, Gegenstand der Dienstleistung

2.1. Der Dienstleister erbringt die gemäß diesen AGB im Hotel verfügbaren Dienstleistungen gegen Zahlung der gemäß diesen AGB festgelegten Gebühren an den Gast. Der Dienstleister ist in erster Linie für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich, während der Gast verpflichtet ist, die Gebühr für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu entrichten.

2.2. Unter den Dienstleistungen sind alle vom Dienstleister angebotenen Unterkünfte, Verpflegungs-, Wellness- oder andere Dienstleistungen zu verstehen, die vom Gast oder von Dritten gegen Zahlung des festgelegten Entgelts in Anspruch genommen werden können (im Folgenden: Dienstleistung).

2.3. Der Gast ist verpflichtet, die im Voraus festgelegte Gebühr für die Dienstleistungen an den Dienstleister bis zum festgelegten Zeitpunkt zu entrichten, unabhängig davon, ob die Dienstleistungen vom Gast selbst oder von Dritten, die mit ihm anreisen, in Anspruch genommen wurden. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes wird auch nicht durch die Tatsache beeinflusst, ob die Dienstleistungen vom Gast selbst oder von einem Vertreter eines Dritten bestellt wurden. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob die dritte Person den Gast rechtmäßig vertritt.

3. Bestellung der Dienstleistung, Zustandekommen des Vertrages

3.1. Der Gast ist berechtigt, mündlich oder schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail oder über die Website) oder auf andere elektronische Weise eine Angebotsanfrage an den Dienstleister zu senden. Der Dienstleister sendet dem Gast innerhalb von 48 Stunden ein Angebot, das die wesentlichen Bedingungen der Dienstleistung enthält (im Folgenden: Angebot). Die Angebotsverpflichtung des Dienstleisters gilt für einen Zeitraum von 48 Stunden ab Erhalt des Angebots, d. h. der Gast muss das erhaltene Angebot innerhalb dieses Zeitraums annehmen oder ablehnen (Angebotsverpflichtung). Nach Ablauf dieser 48 Stunden endet die Angebotsverpflichtung des Dienstleisters.

3.2. Der Vertrag über die Dienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem Dienstleister und dem Gast zustande, wenn der Gast innerhalb der in Absatz 3.1 genannten Frist schriftlich oder online eine Reservierung übermittelt und der Dienstleister daraufhin eine schriftliche Bestätigung sendet (einschließlich einer schriftlichen Bestätigung per elektronischem Kanal). Dies stellt einen schriftlich abgeschlossenen Vertrag zwischen den Parteien dar.

3.3. Eine mündlich abgegebene Bestellung und/oder eine Änderung der Bestellung kommt nur dann zustande, wenn der Dienstleister dies schriftlich bestätigt. Eine mündliche Reservierung, Vereinbarung, Änderung oder deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister hat keine vertragliche Bindung.

3.4. Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Dienstleister nicht verpflichtet ist, einen Vertrag abzuschließen. Der Gast kann sein Angebot oder seinen Bedarf an Dienstleistungen nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen ablehnen, ohne dass daraus eine Verpflichtung gegenüber dem Gast entsteht.

3.5. Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Dienstleistung gilt für einen bestimmten Zeitraum, der in der Angebotsbestätigung festgelegt ist.

3.6. Verlässt der Gast das Zimmer vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums endgültig und meldet dies dem Dienstleister, so ist der Dienstleister berechtigt, den vollen Preis für die im Vertrag vereinbarte Dienstleistung zu verlangen. Der Dienstleister kann nach eigenem Ermessen das vom Gast verlassene und dadurch freigewordene Zimmer an einen anderen Gast vermieten oder selbst darüber verfügen. Der abreisende Gast akzeptiert ausdrücklich, dass er in diesem Fall keine Ansprüche gegen den Dienstleister geltend machen kann. Wenn der Gast zusätzliche Dienstleistungen, die er vom Dienstleister bestellt hat (einschließlich insbesondere Wellness-, Kosmetik- und andere Dienstleistungen), innerhalb der jeweiligen Stornierungsfrist nicht beim Vertreter oder Beauftragten des Dienstleisters storniert oder stornierbar sind, ist der Dienstleister berechtigt, 100 % des für diese Dienstleistungen im Voraus festgelegten Preises als Vertragsstrafe gegenüber dem Gast geltend zu machen.

3.7. Der Gast bzw. die mit ihm reisenden Personen sind verpflichtet, dem Dienstleister die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Daten vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, insbesondere ihren Personalausweis angemessen zu identifizieren und die Erklärungen abzugeben, die das Gesetz vorschreibt. Bei Unterlassung dieser Angaben ist der Gast nicht berechtigt, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

4. Beginn und Ende der Unterbringung /Check-in; Check-out/

4.1. Der Gast hat das Recht, die von ihm reservierten und vom Dienstleister bestätigten Zimmer ab 15:00 Uhr am vereinbarten Tag gemäß dem Vertrag zur Inanspruchnahme der Dienstleistung zu beziehen und sie bis 11:00 Uhr am festgelegten Tag zu nutzen.

4.2. Abhängig von der Belegung des Hotels kann der Dienstleister dem Gast gegen eine Gebühr die Möglichkeit eines frühen Check-ins oder eines späten Check-outs bieten, deren Kosten der Dienstleister auf die entsprechende Weise veröffentlicht. Die Inanspruchnahme dieses Dienstes mit verspäteter Anreise wird vom Dienstleister nur dann gewährleistet, wenn der Gast dies rechtzeitig, spätestens jedoch am Tag vor der Anreise, dem Dienstleister oder seinem Vertreter (z. B. an der Rezeption) eindeutig mitteilt.

4.3. Der Dienstleister ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast bis 23:59 Uhr des Vertragsdatums nicht im Hotel erscheint und sich nicht an der Rezeption meldet.

5. Verlängerung der Unterbringung

5.1. Der Gast ist berechtigt, den Vertrag über die in Anspruch genommene Unterkunftsdienstleistung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters zu verlängern. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass die Voraussetzung dafür ist, dass der Gast den vereinbarten Preis für die bereits in Anspruch genommenen oder bestellten Dienstleistungen vollständig an den Dienstleister bezahlt hat. Der Dienstleister stellt dem Gast ein separates Formular zur Verfügung, um die Verlängerung der Dienstleistung zu beantragen.

5.2. Falls der Gast sein Zimmer am Tag des Auscheckens bis 11:30 Uhr nicht räumt und verlässt, ist der Gast verpflichtet, die Gebühr für den 'späten Check-out' gemäß der Preisgestaltung zu bezahlen. Falls der Gast das Zimmer bis 16:00 Uhr nicht räumt und die Verlängerung des Aufenthalts nicht vorher schriftlich vom Dienstleister genehmigt wurde, ist der Dienstleister berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, und damit erlischt die Dienstleistungsverpflichtung des Dienstleisters.

6. Preisgestaltung

6.1. Der Dienstleister ist verpflichtet, den Gast klar, leicht erkennbar und gut lesbar über die Preise der von ihm angebotenen Dienstleistungen zu informieren. Der Dienstleister erfüllt dies wie folgt: (i) Die Zimmerpreise (Rack Rate) werden im Hotelzimmer und an der Rezeption des Hotels ausgehängt, (ii) Die Preislisten für andere Dienstleistungen befinden sich in den entsprechenden Hotelbereichen (Restaurant, Wellness). Die Preisliste enthält die tatsächlich zu zahlenden Preise einschließlich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer und anderer obligatorischer Gebühren, wobei die veröffentlichten Preise die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer enthalten, jedoch nicht die Kurtaxe, die vor Ort zu entrichten ist.

6.2. Der Dienstleister kann die ausgeschriebenen Preise ohne vorherige Ankündigung (z. B. aufgrund von Pauschalpreisen oder anderen Rabatten) ändern. Wenn der Gast eine Unterkunft reserviert und der Dienstleister dies schriftlich bestätigt hat, kann der Dienstleister den Zimmerpreis nicht mehr ändern.

6.3. Der Gast kann sich jederzeit vor Beginn der Dienstleistung an der Rezeption des Hotels über die Preise der Dienstleistungen informieren.

6.4. Bei der Bekanntgabe der Preise gibt der Dienstleister den steuerlichen Anteil (Mehrwertsteuer, Kurtaxe) entsprechend dem zum Zeitpunkt des Angebots geltenden gesetzlichen Satz an. Der Dienstleister überträgt dem Vertragspartner die zusätzlichen Belastungen aufgrund von Änderungen des geltenden Steuerrechts (Mehrwertsteuer, Kurtaxe) unter Vorankündigung.

6.5. Im Hotelrestaurant, Café, Wellnessbar und für den Zimmerservice wird eine Servicengebühr von 15 % erhoben. Der Serviceteil für Bankettdienstleistungen (Speisen und Getränke) beträgt 8 %.

7. Angebote, Rabatte

7.1. Die aktuellen Angebote und Rabatte werden auf der Website des Hotels veröffentlicht. Die beworbenen Rabatte gelten immer für individuelle Zimmerreservierungen.

7.2. Die beworbenen Rabatte können nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.

7.3. Der Dienstleister legt für die Buchung seiner speziellen bedingten Produkte, Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen die Bedingungen in einem individuellen Vertrag fest.

7.4. Der Gast kann die jeweiligen Rabatte entsprechend den angegebenen Bedingungen in Anspruch nehmen.

8. Kinderermäßigungen

8.1. Für Kinder - bei Unterbringung im Zimmer der Eltern gelten folgende Unterkunfts- und Verpflegungsrabatte:

8.2. Zusatzbetten sind nur in bestimmten Zimmertypen (LakeSide, Connecting) verfügbar.

8.3. Die Anfrage für ein Zusatzbett muss vorab mit dem Dienstleister im Rahmen der Buchung abgestimmt werden.

8.4. Informationen zu Kinder- und Familienrabatten für weitere Zimmertypen finden Sie auf der Seite https://sirius.adventorhotels.hu/de/allgemeine-informationen.

9. Stornierungsbedingungen

9.1. Sofern der Dienstleister in seinem Angebot keine anderen Bedingungen festgelegt hat, kann die Reservierung bis 7 Tage vor der Ankunft kostenlos schriftlich storniert werden. Bei Stornierungen nach Ablauf der Frist oder bei Unterlassen einer Stornierung berechnet das Hotel 50 % des Preises für die bestellten Dienstleistungen als Stornogebühr.

9.2. Falls der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nicht durch eine Anzahlung, eine Kreditkartengarantie (mit Genehmigung der Belastung der Kreditkarte) oder auf andere im Vertrag festgelegte Weise gesichert hat, erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Dienstleistungen 7 Tage nach Eingang der Reservierung.

9.3. Wenn der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistungen durch eine Anzahlung sichert und am Anreisetag nicht erscheint (und keine schriftliche Stornierung erfolgt), berechnet der Dienstleister die vollständige Anzahlung gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen als Stornogebühr. In diesem Fall wird das Zimmer für den Vertragspartner bis 11:00 Uhr am Tag nach der Ankunft reserviert, und anschließend erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Dienstleistungen.

9.4. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, für seine an spezielle Bedingungen geknüpften Dienstleistungen - einschließlich Sonderangebote - bei Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen sowie in Spitzenzeiten abweichende individuelle Vertragsbedingungen festzulegen. Diese werden dem Vertragspartner angemessen mitgeteilt.

9.5. Die Stornierung von anderen Dienstleistungen (Wellness, Restaurant) ist bis 4 Stunden vor Inanspruchnahme möglich. Falls keine Stornierung bis zum angegebenen Zeitpunkt erfolgt, ist der Dienstleister berechtigt, dem Gast den vollen Betrag für die bestellte Dienstleistung in Rechnung zu stellen.

9.6. Die in den Servicepaketen enthaltenen Mahlzeiten können nicht storniert oder in Bargeld umgewandelt werden.

10. Verweigerung der Vertragserfüllung, Beendigung der Dienstleistungsverpflichtung

10.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag über die Bereitstellung von Unterkunftsdienstleistungen sofort zu kündigen und die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn:

10.2. Wenn der Vertrag aus Gründen höherer Gewalt nicht erfüllt wird, endet der Vertrag.

11. Zahlungsweise, Garantie

11.1. Die vereinbarte Vergütung für die bestellten Dienstleistungen kann vor Ort in bar (in Forint oder Euro), mit den vom Dienstleister akzeptierten Bankkarten oder per Überweisung bzw. Online-Zahlung erfolgen. Der Wechselkurs für Zimmerpreise entspricht dem am Tag der Ankunft gültigen Devisenkurs der Ungarischen Nationalbank.

11.2. Bei Überweisung - sofern im Voraus nichts anderes mit dem Dienstleister vereinbart wurde - muss der Gast den vereinbarten Betrag für die bestellten Dienstleistungen spätestens bis zum im Angebot angegebenen Tag auf das Bankkonto des Hotels überweisen, sodass der Betrag bis zum Fälligkeitstag auf dem Bankkonto des Hotels gutgeschrieben wird oder die Überweisung durch eine unwiderrufliche Erklärung des vom Gast führenden Kreditinstituts über die erfolgte Überweisung nachgewiesen wird.

11.3. Die Garantie für individuelle Zimmerreservierungen kann durch Angabe von Kreditkartendaten und Genehmigung der Belastung oder durch Anzahlung erfolgen.

11.4. Andere Zahlungsmethoden vor Ort: Széchenyi-Freizeitkarte, Gutscheine, die vom Hotel und/oder seinen Vertragspartnern ausgestellt wurden.

11.5. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, für die zusätzlichen Dienstleistungen, die über die bestellten Dienstleistungen hinaus vor Ort in Anspruch genommen werden, eine Garantie vom Vertragspartner oder Gast zu verlangen. Diese Garantien können wie folgt sein:
(a) Kreditkartengarantie: Es wird eine Anzahlung festgelegt, die je nach Dauer des Aufenthalts berechnet wird und bis zur Abreise auf der Kreditkarte blockiert wird.
b) Service-Anzahlung: Die Anzahlung kann auch bei Ankunft in bar geleistet werden. Der nicht genutzte Betrag wird bei der Abreise erstattet, jedoch hat der Gast nach diesem Betrag keinen Anspruch auf Zinsen.

11.6. Vorabinformationen zur Zahlung per Kreditkarte sowie eine detaillierte Beschreibung des Zahlungsvorgangs und der Bedingungen:
Nach Auswahl der gewünschten Dienstleistungen wird der Gast zur Website von Six Payment Services weitergeleitet, wo er über eine von Six Pay verwendete, derzeit als sicherste eingestufte, verschlüsselte Transaktion per Kreditkarte bezahlen kann. Unsere Kunden müssen lediglich beim Auswählen der Zahlungsmethode auf die Bezeichnung "Zahlung per Kreditkarte" klicken und dann auf dem Zahlungsserver von Six Payment Services die Kartennummer und das Ablaufdatum angeben. Das System akzeptiert Visa-, MasterCard- und Maestro-Karten.
Bankkarten, die ausschließlich für elektronische Zahlungen ausgestellt wurden, werden nur akzeptiert, wenn die Nutzung durch die ausstellende Bank genehmigt wurde. Der Gast muss sich bei seiner Bank erkundigen, ob seine Karte für Online-Einkäufe verwendet werden kann. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden oder Kosten, die aus dieser Nutzung entstehen.
Der Dienstleister speichert die während der Bestellung entstandenen und von ihm erhaltenen Daten und verwendet den Namen des Karteninhabers oder Bestellers ausschließlich zum Zweck der Ausführung der vom Karteninhaber genehmigten Transaktion. Der Dienstleister verfügt nicht über weitere Daten, die während der Transaktion entstanden sind.

Reklamationen in Bezug auf Zahlungen seitens des Karteninhabers (Gastes) müssen vom Gast unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Inanspruchnahme der Dienstleistung schriftlich gemeldet werden. Der Dienstleister entscheidet innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Beschwerde über die Art und den Umfang einer etwaigen Entschädigung.

12. Unterbringungsgarantie

12.1. Falls das Hotel des Dienstleisters die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen aufgrund eigener Fehler (z. B. Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.) nicht bereitstellen kann, ist der Dienstleister verpflichtet, nach Möglichkeit unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.

12.2. Der Dienstleister ist verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen zum vereinbarten Preis für den dort angegebenen Zeitraum - oder bis zur Beendigung des Hindernisses - an einem anderen Hotel derselben oder höheren Kategorie bereitzustellen/bereitzustellen.

12.3. Wenn der Dienstleister seinen Verpflichtungen vollständig nachkommt oder wenn der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft akzeptiert, kann der Gast keine weiteren Ansprüche gegen den Dienstleister geltend machen.

13. Regeln für Haustiere

13.1. Haustiere dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Dienstleisters auf das Hotelgelände gebracht werden. Die Genehmigung befreit den Gast jedoch nicht von der Zahlung einer Haustiergebühr und der Einhaltung der Regeln für Haustiere.

Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstleister spätestens am Tag vor der Ankunft mitzuteilen, dass er beabsichtigt, ein Haustier auf das Hotelgelände zu bringen.

Der Gast ist verpflichtet, die von ihm genehmigten und mitgebrachten Haustiere während des gesamten Aufenthalts ständig zu beaufsichtigen. Haustiere dürfen nur in gemeinsamen Räumen betreten und transportiert werden, die für den Gast geeignet sind, der das Zimmer in Anspruch genommen hat, wobei jedoch kein anderer Raum genutzt werden darf. Insbesondere ist es jedoch nicht ausschließlich untersagt, Haustiere in das Restaurant, das Schwimmbad, die Sauna zu bringen oder dort zu halten.

Für das Betreten des Hotelgeländes durch ein Haustier wird eine Haustiergebühr erhoben, deren genauer Betrag in der vom Dienstleister verwendeten Preistabelle festgelegt ist.

13.2. Falls der Gast ein Haustier auf das Hotelgelände bringt, für das der Dienstleister keine vorherige und ausdrückliche Genehmigung erhalten hat, und Zahlungen für Haustiere

13.3. Der Gast haftet vollumfänglich und objektiv für alle Schäden, die durch das mitgebrachte Haustier verursacht werden, und ist verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten zu tragen, die daraus entstehen, dass das Haustier vom Gast auf das Hotelgelände gebracht wird. Zu diesen Kosten gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Kosten für zusätzliche Reinigungsarbeiten. Die genauen Kosten für diese Dienstleistungen finden sich in der Preisliste des Dienstleisters. Der Gast hat das Recht, die durch das Haustier verursachten Schäden bis zur Abreise mit einem Vertreter des Dienstleisters zu besprechen und zu bestreiten. Danach ist der Dienstleister berechtigt, seine Rechnung zusammen mit der Endabrechnung auszustellen und seine Ansprüche gegenüber dem Gast geltend zu machen. Diese Abrechnungsmethode akzeptiert der Gast ausdrücklich mit Kenntnisnahme und Akzeptanz der vorliegenden AGB.

14. Rechte und Pflichten des Gastes

14.1. Mit dem Abschluss des Beherbergungsvertrages und der entsprechenden Zahlung erwirbt der Gast das Recht zur üblichen und zweckmäßigen Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten sowie zur Nutzung der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs, die ohne besondere Bedingungen für Gäste zur Verfügung gestellt werden, sowie zur üblichen Bedienung während der gemäß den Öffnungszeiten angegebenen Zeit.

14.2. Der Gast kann während seines Aufenthalts im Hotel Beanstandungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen des Anbieters vorbringen. Über die Beschwerde wird vom Vertreter oder Beauftragten des Anbieters ein schriftliches Protokoll erstellt und die Untersuchung und Behebung der entstandenen Beschwerdeansprüche übernommen. Der Anbieter behandelt mögliche Reklamationen individuell. Beschwerden können schriftlich an folgende Adresse und Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden:

14.3. Das Recht des Gastes, Beschwerden gegenüber dem Anbieter geltend zu machen, erlischt nach seiner Abreise aus der Unterkunft, wobei er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Beschwerden gegenüber der zuständigen Behörde erheben kann.

14.4. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Gebühr bis zum in der Bestätigung festgelegten Datum oder bei Beendigung des Beherbergungsvertrags zu bezahlen.

14.5. Wenn Gäste Lebensmittel oder Getränke in das Hotel bringen und sie in öffentlichen Bereichen verzehren, ist der Anbieter berechtigt, dafür angemessene Gebühren gemäß der festgelegten Preisliste in Rechnung zu stellen (sogenannte "Korkgebühr" für Getränke). Es ist verboten, Speisen / Getränke, die in den Gastronomieeinrichtungen des Hotels vom Anbieter serviert oder angeboten werden, aus dem Hotel zu nehmen.

14.6. Der Gast ist verpflichtet, vor der Verwendung von nicht alltäglichen oder nicht zu den üblichen Reisebedürfnissen gehörenden elektrischen Geräten, die er auf das Hotelgelände bringt, die schriftliche Genehmigung des Anbieters zur Verwendung einzuholen. Ohne diese Genehmigung darf das Gerät gemäß diesem Abschnitt nicht verwendet werden.

14.7. Die Fahrzeuge der Hotelgäste können gegen Gebühr auf unserem offenen, mit einer Schranke abgesperrten Parkplatz abgestellt werden. Die Nutzung des Parkplatzes ist kostenpflichtig, wie in der aktuellen Preisliste an der Rezeption oder auf der Website https://sirius.adventorhotels.hu/de/allgemeine-informationen angegeben. Für Schäden, die an Fahrzeugen oder in ihnen entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Einbruch und Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug; Diebstahl des Fahrzeugs; Schäden durch Naturereignisse), schließt der Anbieter seine Haftung aus.

14.8. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Wertgegenstände, die vom Gast in den Zimmern hinterlassen wurden.

14.9. Es ist Pflicht, die Verkehrsregeln gemäß der Verordnung Nr. 1/1975 (II. 5.) des Ministeriums für Verkehr und das Innenministerium über den Straßenverkehr einzuhalten, wobei die Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände 5 km/h beträgt. Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Anbieter nicht für Schäden haftet, die in seinem Fahrzeug auf dem Hotelgelände entstehen.

14.10. Es ist auf dem gesamten Hotelgelände verboten, Müll zu hinterlassen! Der Gast ist verpflichtet, den Müll in den auf dem Hotelgelände oder in den Zimmern aufgestellten Müllbehältern zu entsorgen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Verpflichtung ist der Anbieter berechtigt, den Gast zur Einhaltung seiner Verpflichtungen aufzufordern und dem Gast für die Verletzung der Verpflichtungen entstandene Schäden oder Kosten sowie zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

14.11. Das Entfernen oder Umstellen von Möbeln aus dem Zimmer oder dem Gebäude ist verboten.

14.12. Die auf dem Gelände des Hotels (Komplexes) befindlichen Geräte und Einrichtungen dürfen nur unter eigener Verantwortung und unter Beachtung der in den ausgehängten Gebrauchs-/Bedienungsanweisungen festgelegten Bedingungen von Gästen oder anderen Personen genutzt werden, und auf dem gesamten Hotelgelände dürfen sich nur die dafür bestimmten Personen aufhalten. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die sich aus einer vom bestimmungsgemäßen Gebrauch abweichenden Verwendung ergeben.

14.13. Gäste oder andere Personen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Orten rauchen. Gemäß dem Gesetz Nr. XLII von 1999 zum Schutz der Nichtraucher ist das Rauchen in geschlossenen Räumen des Hotels (einschließlich der Gästezimmer) sowie auf den Gemeinschaftsflächen des Hotels verboten. Der Anbieter hat entsprechende Hinweise zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Bereichen im Hotel angebracht. Die Mitarbeiter oder Vertreter des Anbieters sind berechtigt, Gäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, sowie jede andere Person auf dem Hotelgelände beim ersten Mal aufzufordern, die Einhaltung des Gesetzes oder das Ende des rechtswidrigen Verhaltens zu beachten. Gäste oder jede andere Person, die sich auf dem Hotelgelände befindet, sind verpflichtet, das Gesetz einzuhalten und gegebenenfalls die Aufforderung zu befolgen. Wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird, ist der Anbieter berechtigt, die Kosten und zusätzlichen Kosten für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Verpflichtung entstanden sind, von der Person, die gegen die Verpflichtung verstoßen hat, zu fordern. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, ist der Anbieter berechtigt, eine Strafe, Gebühr oder andere Zahlungsverpflichtung für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung zu erheben.
Wenn ein Gast nachweislich gegen die oben genannten gesetzlichen Verpflichtungen verstößt, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe von 30.000 HUF an den Betreiber des Hotels zu zahlen, die der Betreiber des Hotels dem Zimmerkonto des Gastes belasten kann und die der Gast spätestens beim Check-out zu bezahlen hat.

14.14. Im Falle eines Brandes sind die im Hotel befindlichen Personen verpflichtet, die Rezeption unverzüglich zu informieren und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung des Brandes zu ergreifen.

14.15. Gäste, die gemeinsam Zimmer und gemeinsam genutzte Einrichtungen des Hotels nutzen, haften gemeinsam für Schäden, die durch den missbräuchlichen Gebrauch entstanden sind.

14.16. Es ist verboten, Feuerwerk oder andere damit vergleichbare Produkte auf das Gelände des Hotels zu bringen oder dort zu verwenden. Eine Ausnahme hiervon ist möglich, wenn der Anbieter zuvor schriftlich nach Vorlage der erforderlichen behördlichen Genehmigung zugestimmt hat. Der Anbieter haftet in keiner Weise für den Besitz oder die Verwendung von Gegenständen oder Schäden, die durch deren Verwendung oder Besitz entstanden sind, und kann in keiner Weise als beteiligt angesehen werden. Die Bestimmungen dieses Absatzes sind auch entsprechend anzuwenden auf Gegenstände oder Produkte, die einer behördlichen Genehmigung oder einer anderen Genehmigung unterliegen und auf das Hotelgelände gebracht werden.

14.17. Alle Personen auf dem Hotelgelände sind verpflichtet, die Einrichtungen, Geräte und Ausrüstungen des Hotels ordnungsgemäß und auf eigene Gefahr zu nutzen, wobei in Wassernähe besondere Rutschgefahr besteht. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, die sich aus der Nutzung des Pool- und Saunabereichs (Spa oder Wellnessbereich) ergeben.

14.18. Der Gast ist dafür verantwortlich, dass minderjährige Kinder, die sich unter seiner Aufsicht auf dem Hotelgelände befinden, nur unter seiner Aufsicht im Hotel bleiben, insbesondere um sicherzustellen, dass das Kind nur unter Aufsicht im Hotel bleibt. Für Schäden, die durch minderjährige Personen verursacht wurden, ist der Betreuer oder die Person, die nachweisen kann, dass die minderjährige Person in das Hotel gebracht wurde, verantwortlich. Die Saunen des Hotels dürfen von Kindern unter 14 Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht betreten werden, die textilfreien Saunen dürfen von Personen unter 18 Jahren nicht betreten werden, und die Aufsicht über Kinder liegt in dieser Hinsicht in der Verantwortung des Aufsichtsführenden. Die Bestimmungen dieses Absatzes sind auch entsprechend auf Personen anzuwenden, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder handlungsfähig sind.

14.19. Der Gast ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthalts oder in Zusammenhang damit entstanden sind, dem Anbieter unverzüglich zu melden und alle erforderlichen Daten, Fakten und Umstände zusammen mit der Meldung anzugeben.

14.20. Der Anbieter informiert hiermit alle Personen, die sich im Hotel aufhalten, dass aus Gründen des Eigentumsschutzes der Anbieter ein geschlossenes Kamerasystem auf dem Gelände des Hotels betreibt.

15. A Schadensersatzpflicht des Vertragspartners

Der Gast haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Dienstleister oder Dritten durch Fehler des Gastes, seines Begleiters oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstleister den von ihm verursachten Schaden zu erstatten. Diese Haftung besteht auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, seinen Schaden direkt vom Dienstleister zu verlangen.

16. Rechte und Pflichten des Dienstleisters

16.1. Die gemäß dem Vertrag bestellte Unterkunft und andere Dienstleistungen werden gemäß den geltenden Vorschriften und Standards erbracht.

16.2. Untersuchung der schriftlichen Beschwerde des Gastes und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zur Problemlösung, schriftliche Dokumentation dieser Maßnahmen.

16.3. Zur Gewährleistung der Ruhe unserer Gäste ist es im Hotelgelände und auf den Terrassen nach 22:00 Uhr verboten, Lärm zu machen, einschließlich störender Lautstärke beim Fernsehen, Musikhören in den Zimmern und lauter Musik in der Halle, für deren Einhaltung das Hotelpersonal verantwortlich ist. Ausnahmen bilden vorab vereinbarte musikalische und Tanzveranstaltungen.

16.4. Wenn der Gast seiner Zahlungsverpflichtung für in Anspruch genommene oder im Vertrag bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen nicht nachkommt, hat der Dienstleister das Recht, zur Sicherung seiner Forderungen ein Pfandrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes auszuüben, die er mit ins Hotel gebracht hat.

16.5. Der Portierservice, der eine permanente Überwachung des Komplexes gewährleistet, ist berechtigt, die Ein- und Ausgänge der Gäste zu kontrollieren und deren Identität festzustellen.

16.6. Bei Bedarf ist der Sicherheitsdienst berechtigt, den Verkehr auf dem Gelände des Komplexes zu regeln.

17. Haftung des Dienstleisters auf Schadenersatz

17.1. Der Dienstleister haftet für Schäden, die dem beherbergenden Gast durch den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung seines Eigentums entstehen, sofern der Gast sie im von der Dienstleister bestimmten Safe deponiert hat oder sie einem Angestellten des Dienstleisters übergab, der als berechtigt betrachtet werden konnte, sein Eigentum entgegenzunehmen.

17.2. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die auf unvorhersehbare, von den Angestellten und Gästen des Dienstleisters unabhängige unüberwindliche Gründe zurückzuführen sind oder die der Gast selbst verursacht hat.

17.3. Der Dienstleister kann Bereiche im Komplex festlegen, die Gästen nicht zugänglich sind. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die einem Gast in solchen Bereichen entstehen.

17.4. Der Dienstleister haftet nur für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld, wenn er den Gegenstand ausdrücklich zur Aufbewahrung entgegengenommen oder die Aufbewahrung ausdrücklich abgelehnt hat oder wenn der Schaden aus Gründen entstanden ist, für die er nach den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast.

17.5. Der Dienstleister haftet auch nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind.

17.6. Der Dienstleister haftet nicht, wenn die Nutzung der Wellnessbereiche oder Sporteinrichtungen des Hotels aufgrund außergewöhnlicher oder gesundheitsbedingter Anforderungen eingeschränkt oder nicht gestattet ist.

18. Krankheit oder Tod des Gastes

18.1. Sollte der Gast während der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung erkranken und nicht in der Lage sein, eigenständig zu handeln, bietet der Dienstleister ärztliche Hilfe an.

18.2. Im Falle einer Erkrankung oder des Todes des Gastes kann der Dienstleister von den Angehörigen, Erben oder Zahlenden des Kranken/Verstorbenen eine Kostenerstattung verlangen; dies betrifft mögliche Arzt- und Verfahrenskosten, den Wert der vor dem Tod in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie mögliche Schäden an Ausrüstungen und Einrichtungsgegenständen im Zusammenhang mit der Krankheit oder dem Todesfall.

19. Datenschutz

19.1. Zur Anmeldung für den Newsletter auf der Website des Dienstleisters ist die Angabe von Name und E-Mail-Adresse erforderlich. Durch die Anmeldung zum Newsletter erklärt sich der Benutzer damit einverstanden, dass seine angegebenen Daten verwendet werden. Der Dienstleister speichert die Daten solange, bis der Betroffene um deren Löschung bittet.

19.2. Die Möglichkeit zur Abmeldung wird in jedem Newsletter durch einen direkten Link bereitgestellt, und es besteht auch die Möglichkeit dazu auf der Website.

19.3. Der Benutzer ist für die Richtigkeit der angegebenen persönlichen Daten verantwortlich.

19.4. Der Dienstleister schützt die Daten insbesondere vor unbefugtem Zugriff, Veränderung, Weitergabe, Offenlegung, Löschung oder Zerstörung sowie vor versehentlichem Verlust und Schäden.

19.5. Der Dienstleister kümmert sich gemeinsam mit den Serverbetreibern um die Sicherheit der Daten.

19.6. Nur die Mitarbeiter des Datenverarbeiters haben Zugriff auf die vom Benutzer angegebenen persönlichen Daten. Persönliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer an die dafür bestimmten Personen.

19.7. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der auf der Website verfügbaren "Datenschutzerklärung" oder können unter info@siriushotel.hu angefordert werden.

19.8. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister gesetzlich verpflichtet ist, personenbezogene Daten an die ersuchende Behörde herauszugeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Der Benutzer kann sich gegen die Herausgabe von Daten aufgrund eines gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Beschlusses nicht widersetzen.

20. Geheimhaltung

20.1. Der Dienstleister ist verpflichtet, im Rahmen der Erfüllung der im Vertrag festgelegten Verpflichtungen die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und zur Zugänglichkeit von Informationen von öffentlichem Interesse einzuhalten.

20.2. Die Parteien vereinbaren, dass - abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen, öffentlichen Informationen von öffentlichem Interesse und öffentlichen Informationen - alle Informationen, Daten, die einer der Parteien noch nicht öffentlich gemacht hat, und/oder deren Offenlegung für die andere Partei oder für andere Personen, die mit ihr verbunden sind, nachteilige Folgen haben könnte, ihre nachteilige Bewertung zur Folge haben könnte oder deren Offenlegung ihre finanziellen, wirtschaftlichen oder Marktinteressen beeinträchtigen oder gefährden könnte, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln sind. Diese dürfen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages verwendet werden, und sie dürfen nicht unbefugten Personen zugänglich gemacht werden. Die Parteien dürfen keine Informationen, die als Geschäftsgeheimnis gelten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen, nicht an unbefugte Personen weitergeben und solche Informationen für solche Personen nicht zugänglich machen.

20.3. Die Parteien sind auch nach Beendigung des Vertrags aus jeglichem Grund unbefristet zur Geheimhaltung verpflichtet.

20.4. Für Fragen, die hier nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Geschäftsgeheimnisse von 2018.

21. Höhere Gewalt

21.1. Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, Umstände oder Fälle, die nicht vorhersehbar sind, nicht von der betroffenen Partei oder den betroffenen Parteien abgewendet werden können und die die Erfüllung der in diesem Vertrag festgelegten Rechte oder Pflichten der betroffenen Partei oder Parteien ausschließen (im Folgenden: Höhere Gewalt). Dazu gehören insbesondere auf Seiten des Dienstleisters:

Im Falle höherer Gewalt ist der Dienstleister verpflichtet, die andere Partei über das eingetretene Ereignis und dessen Auswirkungen auf die von ihm erbrachte Dienstleistung zu informieren. Andernfalls ist der Dienstleister verpflichtet, alles zu tun, um die entstandene Situation zu bewältigen.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand

22.1. Der Dienstleister erbringt seine Dienstleistungen auf dem Gelände des Hotels für diejenigen, die diese in Anspruch nehmen (Erfüllungsort).

22.2. Die Parteien verpflichten sich, eventuelle Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis vorrangig auf friedlichem Wege zu lösen. Sollte dies innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nicht zu einem Ergebnis führen, vereinbaren die Parteien - abhängig vom Streitwert - die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Kecskemét oder des Landgerichts Kecskemét zur Beilegung des Rechtsstreits.

23. Erfassung von Daten der Besucher der Website des Dienstleisters

23.1. Der Dienstleister erfasst bei Besuchen auf seiner betriebenen Website weder die IP-Adresse des Benutzers noch andere personenbezogene Daten. Beim Besuch der Website ist eine freie und anonyme Suche möglich. Der Dienstleister verwendet die anonymen Internetbesuche ausschließlich zu statistischen Zwecken, zur Optimierung des Internet-Auftritts und zur Erhöhung der Sicherheit des Systems; die erfassten Daten enthalten keine persönlichen Informationen.

23.2. Der Dienstleister behandelt alle Daten und Fakten, die die Benutzer betreffen, vertraulich und verwendet sie ausschließlich für eigene Forschungszwecke und zur Erstellung von Statistiken.

23.3. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für gelöschte, aber durch die Zusammenarbeit mit Internet-Suchmaschinen archivierte frühere Seiten. Die Entfernung dieser Seiten liegt in der Verantwortung des Betreibers der Suchmaschine.

24. Newsletter

Bei der Anmeldung zum Newsletter erteilt der Benutzer freiwillig seinen Namen und seine E-Mail-Adresse, um von Adventor Hotel Kft. elektronische Post zu erhalten. Adventor Hotel Kft. ermöglicht es dem Benutzer, sich jederzeit vom Newsletter abzumelden, indem er eine E-Mail an info@siriushotel.hu sendet.